KOSTEN FÜR 24-STUNDEN-PFLEGE UND BEGLEITUNG

Die Kosten für unser Betreuungsangebot richten sich immer nach dem Betreuungs- und Pflegebedarf sowie der Qualifikation der Betreuungskraft. Als Basis können Sie jedoch von einem Tagessatz von 74,- Euro für eine 24-Stunden-Betreuung ausgehen. In diesem Tagessatz sind die Sozialversicherung (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) sowie alle steuerlichen Abgaben enthalten.

Im Angebot, das Sie von uns erhalten, sind die Kosten übersichtlich aufgeschlüsselt.
Vertrauen ist eine wichtige Grundlage unserer Arbeit.
Das beginnt mit der Transparenz unseres Angebots.

Unsere PflegerInnen sind hoch qualifiziert, selbstständig und besitzen einen österreichischen Gewerbeschein.

Preisbeispiele für 24-Stunden Pflege

Unsere Preisbeispiele für eine 24-Stunden-Betreuung bieten Ihnen einen Orientierungsrahmen. Um Ihren spezifischen Bedarf genau zu ermitteln, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Auf dieser Basis erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot, das Ihren individuellen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne über Pflegegeldansprüche und Förderungen nach dem Bundespflegegesetz.

PREISBEISPIEL FÜR PFLEGESTUFE 3

BeschreibungBetrag in €
Betreuungsperson inkl. Sozialversicherungs- und Wirtschaftskammerabgabe, Fahrtkosten je nach Entfernung ca., Organisationskosten (Turnus)2.752,00 €
Pflegegeld- 551,60 €
Zuschuss gemäß § 21b Bundespflegegeldgesetz- 800,00 €
Landesförderung bis zu*- 600,00 €
Monatliche Kosten nach Abzügen800,4 €

PREISBEISPIEL FÜR PFLEGESTUFE 4

BeschreibungBetrag in €
Betreuungsperson inkl. Sozialversicherungs- und Wirtschaftskammerabgabe, Fahrtkosten je nach Entfernung ca., Organisationskosten (Turnus)2.852,00 €
Pflegegeld- 827,00 €
Zuschuss gemäß § 21b Bundespflegegeldgesetz- 800,00 €
Landesförderung bis zu*- 600,00 €
Monatliche Kosten nach Abzügen625,00 €

PREISBEISPIEL FÜR PFLEGESTUFE 5

BeschreibungBetrag in €
Betreuungsperson inkl. Sozialversicherungs- und Wirtschaftskammerabgabe, Fahrtkosten je nach Entfernung ca., Organisationskosten (Turnus)2.952,00 €
Pflegegeld- 1.123,30 €
Zuschuss gemäß § 21b Bundespflegegeldgesetz- 800,00 €
Landesförderung bis zu*- 600,00 €
Monatliche Kosten nach Abzügen428,70€

PREISBEISPIEL FÜR PFLEGESTUFE 6

BeschreibungBetrag in €
Betreuungsperson inkl. Sozialversicherungs- und Wirtschaftskammerabgabe, Fahrtkosten je nach Entfernung ca., Organisationskosten (Turnus)3.052,00 €
Pflegegeld- 1.569,00 €
Zuschuss gemäß § 21b Bundespflegegeldgesetz- 800,00 €
Landesförderung bis zu*- 600,00 €
Monatliche Kosten nach Abzügen83.00 €

PREISBEISPIEL FÜR PFLEGESTUFE 7

BeschreibungBetrag in €
Betreuungsperson inkl. Sozialversicherungs- und Wirtschaftskammerabgabe, Fahrtkosten je nach Entfernung ca., Organisationskosten (Turnus)3.152,00 €
Pflegegeld- 2061,80 €
Zuschuss gemäß § 21b Bundespflegegeldgesetz- 800,00 €
Landesförderung bis zu*- 600,00 €
Monatliche Kosten nach Abzügen0.00 €

Kostenblatt – 24-Stunden-Betreuung

Stand: 4. November 2024
Die Kosten für unsere 24-Stunden-Betreuung sind transparent und klar strukturiert. Unsere Tarife richten sich nach der Qualifikation und dem Betreuungsaufwand und sind auf maximale Fairness ausgerichtet.

Grundkosten

  • Tageshonorar für Betreuungsperson: ab € 74,00 pro Tag, je nach Bedarf und Qualifikation
    • Die genaue Höhe hängt von der Qualifikation, dem Betreuungsaufwand und dem Pflegebedarf ab. Der Tagessatz enthält keine Sozialversicherungs- und Steuerabgaben.
    • Die Sozialversicherungs- und Wirtschaftskammerabgabe beträgt € 12,00 pro Tag.
  • Fahrtkosten: variabel, abhängig von der Region
    • Fahrtkosten werden individuell nach der Entfernung zur Betreuungsstelle berechnet.

Organisations- und Bearbeitungsgebühren

  • Organisationskosten: € 8,00 pro Tag
    • Diese Kosten decken die allgemeine Organisation der Betreuung ab und werden pro Turnus (28 Tage) abgerechnet, was einer monatlichen Pauschale von € 224,00 entspricht.
  • Einmalige Bearbeitungsgebühr: € 350,00
    • Diese Gebühr umfasst die Erstausstattung mit allen notwendigen Dokumenten, darunter:
      • Meldezettel und Anträge
      • Dokumentationsmappe für die Familie
      • Wechsel- und Antragsformulare für das Sozialministerium

*Für die Bundesländer Burgenland und Steiermark gibt es eine zusätzliche Landesförderung in der Höhe mit bis zu 510,00 €.

Bitte beachten Sie: Die hier aufgeführten Beträge dienen lediglich als Rechenbeispiele und können je nach individueller Situation variieren. Die tatsächlichen Kosten Ihrer 24-Stunden-Pflege können wir im Rahmen eines ersten kostenlosen Beratungsgesprächs genauer definieren. Wir laden Sie herzlich ein, uns für eine individuelle Beratung zu kontaktieren. 

Haben Sie noch Fragen?

Hotline: +43 664 – 51 22 800

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne individuell.

Wir unterstützen Sie gerne …

Als Ihre Pflegeagentur bieten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, in dem alle Kosten klar und transparent dargestellt sind. Unser Bekenntnis zu Offenheit und Vertrauen spiegelt sich in unserer transparenten Preisgestaltung wider.

PFLEGESTUFE

Das Pflegegeld wird in in 7 Stufen unterteilt. Die Zuteilung erfolgt je nach Ausmaß des Pflegebedarf und wird von einer zuständige Stelle (z.B. pensionsauszahlende Versicherungsstelle) gewährt.

Um Pflegegeld zu erhalten, muss ein Mindestmaß von 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat festgestellt werden.

FÖRDERUNGEN

Förderungen sind sehr oft ein wichtiger Bestandteil in der Kostenplanung der Familie des zu Pflegenden.

Abgesehen von der Pflegestufe gibt es eine Förderung „Zuschuss gemäß § 21b Bundespflegegeldgesetz“, die einen Teil der Pflegekosten abdeckt. Diese zusätzliche Förderung liegt bei einer Höhe von bis zu € 800,- monatlich bei einer 24-Stunden-Betreuung. Teilweise gilt im Fall einer vorliegenden Demenzerkrankung diese Förderung bereits ab der Pflegestufe 1.

Wir unterstützen Sie gerne mit Rat und Tat und helfen Ihnen bei den Förderungsansuchen für die Pflegestufe der zu betreuenden Person.

RICHTLINIEN DER BUNDESLÄNDER

Als kleine Hilfestellung der Voraussetzungen für die Pflegegeldbewilligung einer 24-Stunden-PflegerIn die Richtlinien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Steiermark.

ABLAUF

Im 28-Tage-Rythmus übernehmen unsere qualifizierten BetreuerInnen die Pflege Ihrer Angehörigen. Während dieser Zeit leben unsere PflegerInnen mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt.

Darüber hinaus soll den PflegerInnen ein gesonderter Raum zum Schlafen bzw. zur Erholung zur Verfügung gestellt werden. Ebenso soll auf die Einhaltung der minimalen Ruhezeit geachtet werden.

Die Aufgaben der Pflegeagentur:

  • Organisation Ihrer 24-Stunden BetreuerIn
  • Betreuerwechsel
  • Qualitätssicherung
  • Verwaltung
  • rechtliche Unterstützung des Pflegepersonals
  • Gewerbeanmeldng
  • Antragsstellung
  • Erstellung von Werkverträgen, Honorarnoten
  • Zahlungsabwicklung
  • Meldung beim Finanzamt

Die Aufgaben, welche die Familien übernehmen:

  • Verpflegung der BertreuerInnen
  • Einweisung in die Medikamentenliste
  • Einweisung in die tägliche Routine Ihres Angehörigen
  • Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten der PflegerInnen
  • An- bzw. Abmeldung beim zuständigen Meldeamt
  • Ansuchen Zuschuss des Sozialministeriums
  • Ansuchen um Erhöhung bzw. Anpassung des Pflegegeldes bei den zuständigen Ämtern (BVA, PVA, SVA) der zu betreuenden Person – wobei wir Sie gerne unterstützen.

Wir, die Personenbetreuung Patulea, bieten Ihnen rasche Hilfe und professionelle Pflegebetreuung. Außerdem dienen wir als Schnittstelle zwischen allen Beteiligten.
Sie haben nur einen Ansprechpartner, das schafft Vertrauen.